H-Arzt (Unfallarzt)
Auf Grund unserer besonderen fachlichen Qualifikation, personeller, apparativer
und räumlicher Voraussetzungen und Erfüllung sämtlicher Vorschriften nimmt
unsere Praxis am H-Arzt-Verfahren der gesetzlichen Unfallversicherungsträger
(Berufsgenossenschaften) teil.
Folgende Unfälle und Verletzungen werden und dürfen bei uns behandelt werden:
- Arbeitsunfälle
- Schulunfälle
- Wegeunfälle
- Schulwegunfälle
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